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   BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73   

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BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73 (https://dejure.org/1974,709)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1974 - VI C 71.73 (https://dejure.org/1974,709)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1974 - VI C 71.73 (https://dejure.org/1974,709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Die letzte mündliche Verhandlung als maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung - Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Begriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
    Ob diese Rüge begründet ist (was nach der Rechtsprechung der erkennenden Senats wohl zu verneinen wäre [vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 5.73 -]), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73

    Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
    Das Verwaltungsgericht hat den Kläger nicht förmlich als Partei vernommen, was wegen der Bedeutung der Bekundungen des Wehrpflichtigen für die Beurteilung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung in der Regel geboten erscheint (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 -).
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
    Die Revision muß deshalb Erfolg haben, weil jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Verwaltungsgericht in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 9, 100; ferner Urteil vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 14]) Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG falsch angewandt bat, soweit es um die Frage geht, in welchem Zeitpunkt ein Antragsteller die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfüllen muß.
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
    Das Verwaltungsgericht hat den Kläger nicht förmlich als Partei vernommen, was wegen der Bedeutung der Bekundungen des Wehrpflichtigen für die Beurteilung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung in der Regel geboten erscheint (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 -).
  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73

    Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer Verfahrensrevision -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
    Das Verwaltungsgericht hat den Kläger nicht förmlich als Partei vernommen, was wegen der Bedeutung der Bekundungen des Wehrpflichtigen für die Beurteilung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung in der Regel geboten erscheint (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 75.73 -).
  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 124.61
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
    Die Revision muß deshalb Erfolg haben, weil jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Verwaltungsgericht in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 9, 100; ferner Urteil vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 14]) Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG falsch angewandt bat, soweit es um die Frage geht, in welchem Zeitpunkt ein Antragsteller die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfüllen muß.
  • BVerwG, 06.05.1974 - VI C 226.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
    Denn auch hieraus können sich, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (zuletzt Beschluß vom 6. Mai 1974 - BVerwG VI C 226.73 -)und worauf zur Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich hingewiesen sei, je nach den Umständen des Einzelfalles Rückschlüsse auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Gewissensentscheidung im Sinne des Gesetzes ergeben.
  • BVerwG, 05.09.1975 - VI C 112.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auch hierbei handelt es sich entgegen der Ansicht der Revision um eine materiellrechtliche Frage (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 - [Buchholz; 448.0 § 25 WPflG Nr. 75]).

    Das Verwaltungsgericht hat lediglich im Rahmen der Beweiswürdigung dem auffallend kurzen Zeitraum Bedeutung bei gemessen, in den sich nach dem Vortrag des Klägers die endgültige Gewissensbildung vollzogen haben soll (vgl. hierzu Beschluß vom 12. Juni 1974 - BVerwG VI CB 212.73 und hat ersichtlich nicht verkannt, daß eine etwaige Weiterentwicklung des Gewissens von der Antragstellung bis zur letzten mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen ist (vgl. auch dazu das Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 - [Buchholz a.a.O.]).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Denn das Verwaltungsgericht legt anschließend mit einem Satz dar, in dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung - der nach materiellem Recht für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung maßgebend ist (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75]) - habe es an der erforderlichen geistigen Auseinandersetzung gerade nicht mehr gefehlt.
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76

    Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung

    Das Verwaltungsgericht wird den Kläger, statt ihn nur zur Information zu hören, nunmehr als Partei zu vernehmen haben, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont hat (vgl. die Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75] und vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95]).
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 78.75

    Urteilsverkündung - Mitwirkende Richter

    Zutreffend hat es die vom Kläger während des Vorverfahrens gemachten Angaben in seine Entscheidungsbildung einbezogen (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 27.73

    Bestandskraft von Ablehnungsbescheiden - Voraussetzungen für eine

    Dabei wird zu beachten sein, daß maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung einer Weiterentwicklung des Betroffenen und das Vorliegen einer Gewissensentscheidung derjenige der letzten mündlichen Verhandlung ist (Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 -).
  • BVerwG, 18.09.1975 - 6 CB 53.75

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung -

    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 - (Buchholz a.a.O. Nr. 75) bereits entschieden, daß bei der Beurteilung, ob der Kriegsdienstverweigerer eine Gewissensentscheidung getroffen hat, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist.
  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtmäßigkeit der unmittelbaren

    Das anzufechtende Urteil enthält keinen ausdrücklichen Hinweis darauf, daß das Verwaltungsgericht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75]) davon ausgegangen ist, maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anerkennungsbegehrens sei der Zeitpunkt der Antragstellung.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 44.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

    Maßgebender Zeitpunkt für die Entscheidung, ob der Antragsteller eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG getroffen hat, ist die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 71.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75], vom 5. September 1975 - BVerwG 6 C 112.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 91] und vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95]).
  • BVerwG, 19.08.1975 - VI C 108.74

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen Denkgesetze durch Verfahrensrügen -

    Dies wäre in der Tat - materiellrechtlich und insoweit nicht der Verfahrensrevision unterliegend - fehlsam gewesen, denn bei der Beurteilung, ob der Kriegsdienstverweigerer eine Gewissensentscheidung getroffen hat ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 - [Buchholz 448.0 25 WPflG Nr. 75]).
  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 47.74

    Anforderungen an die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung ist im übrigen die letzte mündliche Verhandlung (Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75]).
  • BVerwG, 02.07.1986 - 6 B 64.85

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs auf Anerkennung als

  • BVerwG, 24.07.1984 - 6 C 67.83

    Fehlender Nachweis einer Gewissensentscheidung des Klägers gegen den Kriegsdienst

  • BVerwG, 24.08.1983 - 6 CB 77.83

    Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Zeitpunkt für

  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 27.02.1981 - 6 CB 19.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 64.74

    Unzulängliche Maßstäbe an den Nachweis einer Gewissensentscheidung -

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 34.76

    Unterlassene Befragung des Wehrpflichtigen zu mehrdeutigen, im Urteil gegen ihn

  • BVerwG, 05.09.1984 - 6 B 150.84

    Ablehnung der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wegen Widersprüchen

  • BVerwG, 23.08.1983 - 6 B 61.83

    Erfolg einer auf den Zulassungsgrund der Abweichung von Entscheidungen des

  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 B 36.86

    Möglichkeit der Ablehnung eines Beweisantrages unter Wahrung des

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   BVerwG, 12.12.1975 - VI C 71.73   

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BVerwG, 12.12.1975 - VI C 71.73 (https://dejure.org/1975,6490)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1975 - VI C 71.73 (https://dejure.org/1975,6490)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1975 - VI C 71.73 (https://dejure.org/1975,6490)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 04.11.1992 - 14 UE 21/88

    Zu "erheblichen Geräuschbelästigungen" durch Speditionsunternehmen im

    Die "klaglose" Duldung einer heranrückenden Wohnbebauung hat damit zur Folge, daß der emittierende Anlagenbetreiber ohnehin eine "gewissermaßen abfallende fremde Gebietstendenz hinnehmen muß" (dazu BVerwG, U. v. 16. April 1971 -- IX C 2.79 -- Buchholz 406, 11 § 19 BBauG Nr. 26); daß er darüber hinaus "stets als Verlierer weichen müßte", kann nicht verlangt werden (dazu Sendler, Abschied vom "latenten" Störer?, WuV 1977, S. 94, 108 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 12. Dezember 1975 -- VI C 71.73 -- a.a.O., zitiert vom Hess. VGH, U. v. 17. Juni 1992 -- 14 UE 2977/86 -- S. 9 des Entscheidungsabdrucks).
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